Ich kann sowohl als Honorarkraft tätig werden (gegen Rechnung) als auch als Angestellter.
Möglichkeit 1: Honorare
Der erste Termin ist stets kostenfrei!
Bei Betreuung mehrerer Kinder verändern sich die Honorarsätze nicht. Es ist also möglich, sich mit anderen Familien oder Organisationen zusammenzutun und die Kosten untereinander aufzuteilen.
Kostenfrei sind auch die Hin- und Rückfahrt (bis 10 km und ab 2 Std. Betreuungsdauer).
Familien, die selbst zahlen, erhalten eine dauerhafte Familienermäßigung! Zudem können Sie die Betreuungskosten von der Steuer absetzen. Langfristige Betreuungsverhältnisse beginnen mit einem 4 Monate geltenden Probezeitpreis (in der nachfolgenden Tabelle ist das der Betrag in Klammern).
Falls Ihr Kind besondere Förderbedarfe hat oder falls Ihre Familie sich in einer psychisch belastenden Situation befindet, empfehle ich zu prüfen, ob Sie Ihre Betreuungskosten vom Jugendamt, vom Sozialamt oder von Ihrer Pflegeversicherung übernehmen lassen können! Beispielsweise steht Kindern mit Pflegegrad ein entsprechendes Budget zu. Fragen Sie z. B. bei der Unabhängigen Teilhabeberatung nach – oder gern auch bei mir!
Familien | Standard | |
aktive Betreuung | 17,20 (13,50*) €/Std. | 21,40 €/Std. |
während Mittagsschlaf, Vereinstraining o. ä. | 9,80 €/Std. | 12,20 €/Std. |
Nachtbereitschaft (auch Betreuer schläft) | 4,90 €/Std. | 6,10 €/Std. |
lange Termine > 10 Std. am Stück | nach Vereinb. | nach Vereinb. |
Warum nicht noch günstiger? Die Antwort darauf finden Sie hier!
Möglichkeit 2: Anstellung
Die Stundenlöhne im Falle einer Anstellung können natürlich niedriger liegen als die oben genannten Honorare. Die sonstigen unter „Honorare“ genannten Bedingungen sind grundsätzlich auch auf Anstellungsverhältnisse anwendbar. Das Anmelden eines Minijobs und das genauere Informieren darüber wird vereinfacht durch die Minijob-Zentrale.
Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme!